Satzung der Bundespartei BIG Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit
I Aufgaben und Ziele, Name und Sitz
§ 1 – Aufgaben und Ziele
(1) Das Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit ist eine politische Partei auf der Grundlage des Grundgesetzes und des Parteiengesetzes der Bundesrepublik Deutschland, die dem Gemeinwohl verpflichtet ist. Sie vertritt die Interessen der Bürger der Bundesrepublik Deutschland. Der Name der Partei gibt das Verständnis ihrer Gründer vom wichtigsten politischen Ziel wieder.
(2) Die Bundespartei Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit ist die Zusammenfassung aller Mitglieder der BIG in der Bundesrepublik Deutschland. Sie hat den Zweck, insbesondere durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen im Bundesgebiet, bei der politischen Willensbildung mitzuwirken.
§ 2 – Name und Sitz
Die Bundespartei führt den Namen
Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit und die Kurzbezeichnung BIG.
Der Sitz der Bundespartei ist 55252 Wiesbaden, Peter-Sander-Str.15.
II Mitgliedschaft
§ 3 – Voraussetzungen
(1) Jeder, der seinen Wohnsitz in Deutschland hat, kann Mitglied der Partei werden, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat und die politischen Ziele und die Satzungen der Partei anerkennt. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglied der BIG sein. Die Aufnahme von Ausländern setzt voraus, dass diese in Deutschland wohnen und ihren Lebensmittelpunkt langfristig in Deutschland planen.
(2) Mitglieder der Partei können nur natürliche Personen werden.